In der vbw Rechtsberatung eG haben sich im Juni 2010 sechs Arbeitgeberverbände zusammengeschlossen, die Mitglied in der vbw – Vereinigung der Bayerischen Wirtschaft e. V. sind.
Die vbw Rechtsberatung eG – Hilfe zur Selbsthilfe
Das Angebot der vbw Rechtsberatung eG richtet sich nur an solche Mitgliedsverbände der vbw, die Mitglied der eG werden und die Funktion eines Arbeitgeberverbandes haben. Landesinnungsverbände und Innungen, die Mitglied beim Unternehmerverband bayerisches Handwerk (UBH) sind, können die Leistungen über den UBH ohne eigene Mitgliedschaft in Anspruch nehmen. Die eingetragene Genossenschaft (eG) ist ein Instrument der „Hilfe zur Selbsthilfe“ und ist – anders als beispielsweise eine GmbH – nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet.